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Gemeinnützigkeit? - Haken dran!

Aktualisiert: vor 19 Stunden

Am 31.08.2026 wurde dem Helferkreis Selzen e.V. der "Freistellungsbescheid für 2023 bis 2025 zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer" zugestellt.


Damit bescheinigt das Finanzamt dem Helferkreis Selzen nach der Steuererklärung am 10.07.2026, dass die Organisation nach ihrer Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck "Förderung der Altenhilfe" dient.

Der Bescheid enthält zugleich die Bestätigung, dass die Organisation berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.



 
 
 

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